Was darf Tiermedizin kosten – und wer kann sie sich noch leisten?
Zur Auswertung der Gebührenordnung für Tierärzte und zur Realität der Tierhalter
Die für 2026 anstehende Überprüfung der novellierten Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) sorgt bereits jetzt für hitzige Debatten. Während Vertreter des Berufsstandes betonen, dass es keinesfalls billiger werden könne und dürfe, wächst auf Seiten vieler Tierhalter das Gefühl, dass sich tiermedizinische Versorgung zunehmend zu einem Luxus entwickelt.
Niemand bestreitet ernsthaft, dass Tierärzt:innen und Tiermedizinische Fachangestellte fair bezahlt werden sollen. Im Gegenteil: Ein verantwortungsvoller, hochqualifizierter Beruf verdient Anerkennung – auch finanziell. Doch zwischen „fair bezahlt“ und „für viele nicht mehr leistbar“ liegt ein Bereich, der in der aktuellen Diskussion auffällig oft ignoriert wird.
Ein Beispiel, das viele trifft:
Ein kleiner Hund, unheilbar krank, leidend. Der einzige humane Schritt ist, ihn am Sonntag zu erlösen. Die Rechnung: 480,00 Euro.
Kein aufwendiger Eingriff, keine Intensivstation, kein stundenlanger Personaleinsatz – sondern ein letzter Akt der Barmherzigkeit im Notdienst.
Natürlich ist Sonntag. Natürlich arbeitet jemand außerhalb der Regelarbeitszeit. Doch die Frage drängt sich auf: Muss selbst dieser Moment zu einem Kostenpunkt werden, der Tierhalter in einer ohnehin emotionalen Ausnahmesituation zusätzlich belastet? Für viele fühlt sich das nicht nach angemessener Vergütung an, sondern nach einer Preisschraube ohne jedes Maßgefühl.
Notdienst – notwendig, aber kaum noch verfügbar.
Parallel zu steigenden Gebühren nimmt die tatsächliche Verfügbarkeit tierärztlicher Notdienste vielerorts ab. Samstage, Sonntage und Feiertage gelten zunehmend als unattraktiv. Dabei gehören genau diese Zeiten zum Berufsbild – Tiere werden schließlich nicht nur werktags zwischen 9 und 17 Uhr krank.
Andere Branchen zeigen, dass Wochenend- und Feiertagsarbeit weder ungewöhnlich noch unzumutbar ist. Wer an diesen Tagen Ins Restaurant geht, zahlt den gleichen Preis für das Schnitzel wie an einem normalen Arbeitstag, keinen „moralischen Aufschlag“ dafür, dass jemand arbeitet. Die Dienstleistung wird erbracht – Punkt.
Marktgesetze ersetzen keine Verantwortung
Häufig wird argumentiert, Angebot und Nachfrage regelten den Preis. Formal mag das stimmen. Doch Tiermedizin ist keine beliebige Konsumleistung. Sie bewegt sich immer im Spannungsfeld zwischen Verantwortung, Mitgefühl und wirtschaftlicher Realität. Wer jede Kritik reflexartig als Angriff auf den Berufsstand wertet, macht es sich zu einfach. Dass nicht jede Form der Tierhaltung finanziert werden kann, ist unstrittig. Doch wenn selbst verantwortungsvolle Halter zunehmend an Grenzen stoßen – und zwar nicht bei Luxusbehandlungen, sondern bei Basis- und Notfallversorgung –, dann ist das kein Randproblem.
Ja, tiermedizinische Arbeit muss angemessen bezahlt werden.
Nein, jede Gebühr ist damit noch lange nicht automatisch gerechtfertigt.
Die anstehende Evaluation der GOT wird die Kosten kaum senken – umso wichtiger wäre es, die Diskussion nicht allein auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu verengen. Tiermedizin ist mehr als eine Dienstleistung am Markt. Sie trägt Verantwortung für Lebewesen, die keine Stimme haben, und für Halter, die sich dieser Verantwortung stellen wollen.
Wenn wirtschaftliche Logik dauerhaft über Maß, Zugänglichkeit und Menschlichkeit gestellt wird, gerät die Versorgung der Tiere insgesamt in Schieflage. Eine Gebührenordnung sollte deshalb nicht nur Einkommen sichern, sondern auch gewährleisten, dass tiermedizinische Behandlung grundsätzlich erreichbar bleibt – unabhängig davon, ob sie an einem Werktag oder im Notdienst erfolgt.